Inhaltsangabe: Flüchtlingspakt ist Weiterentwicklung des globalen Migrationspaktes (GMP), keine Definition des Flüchtlings, keine Abgrenzung zum Migranten. Fluchtursachenbekämpfung wird kaum thematisiert, keine Anforderungen an Flüchtlinge, aber sehr viele an die Aufnahmeländer, Ermöglichung einer Neuansiedlung, komplementäre Aufnahmewege; Überprüfungszeitraum: alle 4 Jahre, jährliche Berichterstattung. Die drei internationalen Vertragswerke – GFK, Migrations- und Flüchtlingspakt – sollten aufeinander abgeglichen werden. Mehr Aufmerksamkeit auf Bekämpfung der Fluchtursachen und der Sogwirkung der Zielländer. Nationale Gegebenheiten sind mit den internationalen abzugleichen.