... auf der Suche nach Erkenntnisgewinn

Gesellschaftspolitische Veränderungen

8.12.2018: Mit Meilenstiefeln zum Endpunkt?

Inhaltsangabe: Flüchtlingspakt ist Weiterentwicklung des globalen Migrationspaktes (GMP), keine Definition des Flüchtlings, keine Abgrenzung zum Migranten. Fluchtursachenbekämpfung wird kaum thematisiert, keine Anforderungen an Flüchtlinge, aber sehr viele an die Aufnahmeländer, Ermöglichung einer Neuansiedlung, komplementäre Aufnahmewege; Überprüfungszeitraum: alle 4 Jahre, jährliche Berichterstattung. Die drei internationalen Vertragswerke – GFK, Migrations- und Flüchtlingspakt – sollten aufeinander abgeglichen werden. Mehr Aufmerksamkeit auf Bekämpfung der Fluchtursachen und der Sogwirkung der Zielländer. Nationale Gegebenheiten sind mit den internationalen abzugleichen.

11.11.2018: Aktuelles zum globalen Migrationspakt (2)

Inhaltsangabe: Migrationspakt legalisiert Zuwanderung, BR hat am Migrationspakt maßgeblich mitgewirkt, in der Öffentlichkeit war bis Ende Oktober 2018 nichts darüber bekannt, Bundestagsdebatte am 8.11.2018: Versprechen – wenn Pakt umgesetzt wird, nimmt Migration ab – steht im Widerspruch zur Äußerung der Bundesregierung – der Pakt ist nicht verbindlich. „Migrant“ wird nicht abgegrenzt von Kriegsflüchtling, Vertriebenen; Anwerbung verstößt gegen Prinzipien der UN-Charta v. 1945; Migration wird als selbstverständlich deklariert; Migrationswege sollen verfügbar sein; Migrant wird nicht aufgeklärt über Anforderungen der Zielländer; Zielländer Europas sind keine typischen Einwanderungsländer, trotzdem sollen sie Vorbereitungen auf optimale Unterstützung leisten. Sicherung der Existenzgrundlagen in Herkunftsländern und Rückkehrmöglichkeiten.

18.7.2018:Der „globale Migrationspakt“ der UN (1)

Inhaltsangabe: erste Informationen zum globalen Migrationspakt, neue Perspektiven für eine legale Zuwanderung, Menschenrechtsverletzungen in Herkunftsländern bleiben unbeachtet, ebenso wie Migration in benachbarte kulturnahe Länder mit großer Landreserve. Provokation von Migrantenströmen verstößt gegen UN-Charta.

11.10.2017: Ist weniger mehr? oder Wie man uns die nunmehr bis auf weiteres festgeschriebene jährliche Zuwanderung plus bestehender Zuwanderungsmöglichkeiten als weniger verkauft

Inhaltsangabe: 200 000 Zuwanderer/Jahr werden aus humanitären Gründen neu aufgenommen; aber zusätzlich zu sonstigen Zuwanderern, für die es keine Obergrenze gibt und zu illegal die Grenze Überschreitenden. Begründet mit Fachkräftemangel!

31.10.2016: Benötigt Deutschland Zuwanderung wegen eines postulierten Fachkräftemangels?

Inhaltsangabe: Vor dem Hintergrund der schrumpfenden Bevölkerungszahl und sich abzeichnender Veränderungen des Arbeitsmarktes wird zunächst die Frage eruiert, ob ein flächendeckender erhöhter Fachkräftebedarf überhaupt vorhanden ist. Es wird auf Analysen der Bundesagentur für Arbeit (BA) Bezug genommen. Möglichkeiten der Deckung eines potentiell denkbaren Fachkräftebedarfs aus eigener Kraft werden angesprochen, wie Verbesserung der Qualifikation, Verringerung der Hemmschwellen für die Wiedereingliederung ins Berufsleben und Verhinderung der Abwanderung von Hochqualifizierten. Für den unwahrscheinlich erscheinenden Fall, daß nicht ausreichend Fachkräfte im eigenen Land zur Verfügung stehen, sollte eine flexibel steuerbare, erwerbsbezogene Einwanderung Hochqualifizierter ins Kalkül gezogen werden.